ADRESSE
Rishi Shrestha
Via Sum las Cuorts 3
CH-7152 Sagogn
Rishis Nepalreisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die
hier
aufgeführten
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sind
Bestandteil
des
Vertrags
zwi
-
schen
Rishis
Nepalreisen,
CH
7152
Sagogn
und
dem
Reiseteilnehmer.
Sie
regeln
die
gegenseitigen
Rechte
und
Pflichten
der
Vertragsparteien.
Abweichende
Vereinbarungen
müssen
schriftlich
festgehalten
sein.
Für
die
Flüge
gelten
die
allgemeinen
Vertrags-
und
Reisebedingun
-
gen der Fluggesellschaft.
1. Anmeldung
Die
Teilnehmerzahl
bei
unseren
Reisen
ist
beschränkt.
Wir
empfehlen
Ihnen
deshalb
eine
früh
-
zeitige
Buchung.
Sie
muss
schriftlich
per
Mail,
Buchungsformular
oder
Post
erfolgen.
Nachdem
wir
Ihre
Buchung
per
Mail
oder
Post
bestätigt
haben
ist
die
Teilnahme
verbindlich
–
auch
vor
dem ersten Zahlungseingang.
Achtung!
Bitte
beachten
Sie
die
8-tägige
Frist
zur
Anmeldung
einer
Annullationskosten-Ver
-
sicherung nach Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe Punkt 7).
2. Zahlungsbedingungen
Nach
Eingang
der
Anmeldung
erhält
der
Reiseteilnehmer
eine
Bestätigung/Rechnung.
Die
Anzahlung
beträgt
CHF
500.-
pro
Person,
zahlbar
innert
10
Tagen.
Der
Restbetrag
ist
spätes
-
tens
40
Tage
vor
Abreise
fällig.
Bei
verspäteter
Zahlung
erlischt
der
Anspruch
auf
eine
Teilnahme an der Reise. Flugtickets sind sofort zu bezahlen.
3. Preise, Preisanpassungen
In
Ausnahmefällen
müssen
wir
uns
vorbehalten,
die
vereinbarten
Reisepreise
zu
erhöhen.
Preisänderungen
können
sich
ergeben
aus
der
nachträglichen
Erhöhung
der
Beförderungskos
-
ten
(einschliesslich
Treibstoffzuschläge),
aus
neu
eingeführten
oder
erhöhten
allgemein
verbindlichen
Abgaben
oder
Gebühren
(wie
z.B.
Flughafentaxen),
aus
staatlich
verfügten
Preis
-
erhöhungen
(z.B.
Mehrwertsteuer)
oder
aus
Wechselkursänderungen.
Eine
Preiserhöhung
wird
Ihnen
bis
spätestens
drei
Wochen
vor
Abreise
bekannt
gegeben.
Beträgt
sie
mehr
als
10
%
des
ursprünglichen
Reisepreises,
so
haben
Sie
das
Recht,
innert
5
Tagen
nach
Erhalt
unserer
Mittei
-
lung
kostenlos
vom
Vertrag
zurückzutreten.
In
diesem
Falle
werden
Ihnen
bereits
geleistete
Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.
4. Programmänderungen
Programmänderungen
aus
unvorhersehbaren
Umständen
oder
Sicherheitsgründen
bleiben
vor
-
behalten
und
werden
hiermit
vom
Kunden
ausdrücklich
anerkannt.
Allfällige
Mehrkosten
gehen
in
diesem
Fall
zu
Lasten
des
Kunden.
Bei
einer
Programmänderung
vor
Reisebeginn
werden
Sie
sofort darüber informiert.
5. Rücktritt / Änderungen durch den Teilnehmer
Ihre
Absage
kann
per
Mail
oder
Post
(normal
oder
Einschreiben)
an
uns
gesendet
werden.
Aus
-
ser
beim
Einschreiben
erhält
der
Rücktritt
aber
erst
Gültigkeit
durch
eine
Bestätigung
von
unserer
Seite,
die
wir
Ihnen
umgehend
zusenden
(wenn
möglich
per
Mail).
Bis
91
Tage
vor
Abreise
beträgt
die
Annullationsgebühr
CHF
300.-
pro
Person.
Bei
kurzfristigeren
Annullierun
-
gen gelten folgende Gebühren in Prozenten vom Totalpreis:
90 - 61 Tage vor Abreise 30 %
60 - 31 Tage vor Abreise 60 %
30 - 06 Tage vor Abreise 80 %
05 - 00 Tage vor Abreise 100 %
Als
Stichtag
gilt
jeweils
die
schriftliche
Bestätigung
der
Annullation.
Jeder
Teilnehmer,
der
sich
zum
Abflug
oder
zur
Abfahrt
nicht,
zu
spät
oder
ohne
die
notwendigen
Reisedokumente
einfin
-
det, schuldet dem Veranstalter 100 % des Arrangements.
Bei
Abbruch
oder
Unterbruch
der
Reise
durch
Sie,
kann
keine
Rückerstattung
erfolgen.
Allfällige
Mehrkosten
wie
z.B.
Rückreisekosten
gehen
zu
Ihren
Lasten,
soweit
sie
nicht
durch
die
obliga
-
torische
Reiseversicherung
gedeckt
sind.
Nicht
bezogene
Leistungen
werden
nicht
rückerstattet.
6. Rücktritt durch Rishis Nepalreisen
Die
von
uns
angebotenen
Reisen
basieren
auf
einer
Mindestteilnehmerzahl
die
unterschiedlich
sein
kann.
Davon
ausgenommen
sind
individuell
zusammengestellte
Programme
für
eine
im
Voraus
bestimmte
Teilnehmerzahl.
Wird
die
für
Ihre
Reise
massgebliche
Mindestteilnehmerzahl
nicht
erreicht,
so
sind
wir
berechtigt,
die
Reise
bis
spätestens
drei
Wochen
vor
Reisebeginn
zu
annullieren.
Auf
Wunsch
kann
die
Reise
trotzdem
durchgeführt
werden,
wenn
die
Teilnehmer
eine
Preiserhöhung
akzeptieren.
Liegen
Gründe
vor,
welche
die
Durchführung
einer
Reise
ver
-
unmöglichen,
wie
höhere
Gewalt,
Naturkatastrophen,
kriegerische
Ereignisse,
Unruhen,
Streiks,
Epidemien
oder
Umstände,
die
zur
Gefährdung
von
Leib
und
Leben
führen
können,
Nichtertei
-
lung
oder
Entzug
von
Lande-
oder
Fahrbewilligungen
oder
andere
behördliche
Massnahmen,
kann
Rishis
Nepalreisen
auch
kurzfristig
vom
Vertrag
zurücktreten.
In
diesen
Fällen
werden
wir
uns
bemühen,
Ihnen
ein
gleichwertiges
Ersatzprogramm
zu
offerieren.
Ist
dies
nicht
möglich
oder
verzichten
Sie
auf
das
Ersatzprogramm,
so
werden
alle
bereits
geleisteten
Zahlungen
an
uns vollumfänglich zurückbezahlt. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Versicherungen
In
den
Preisen
sind
keine
Versicherungen
inbegriffen.
Eine
kombinierte
Annullations-
und
Reise
-
versicherung
ist
obligatorisch.
Sie
ist
online
buchbar
z.B.
bei
der
ELVIA
Versicherung
(www.elvia.ch).
Für
Ihre
persönliche
Versicherung
sind
Sie
selbst
verantwortlich.
Wir
empfehlen
eine
umfassende
Kranken-
und
Unfallversicherung
und
eine
Diebstahlversicherung.
Bitte
achten
Sie auf Deckung „weltweit“.
8. Haftung
Die
Haftung
des
Veranstalters
beschränkt
sich
in
jedem
Fall
auf
Höhe
und
Umfang
des
verein
-
barten
Angebotes
und
erfasst
nur
den
unmittelbaren
Schaden.
Haftungsausschluss:
Es
besteht
kein
Haftungsanspruch
bei
Versäumnissen
des
Kunden
sowie
bei
höherer
Gewalt
oder
Ereignis
-
sen,
welche
Rishis
Nepalreisen
oder
ein
Dienstleistungsträger
trotz
aller
gebotener
Sorgfalt
nicht
vorhersehen
oder
abwenden
konnte
(z.B.
Programmänderungen
infolge
behördlicher
Massnahmen, Streik, Verspätung Dritter usw.).
Der
Reiseteilnehmer
nimmt
auf
eigenes
Risiko
an
Veranstaltungen
und
Sportaktivitäten
teil,
die
er
direkt
vor
Ort
bei
anderen
Veranstaltern
bucht.
Die
Leistungsträger
wie
Fluggesellschaften,
Busunternehmen
sowie
andere
Transportführer
haften
im
Rahmen
der
geltenden
gesetzlichen
Vorschriften,
internationaler
Abkommen
und
nationaler
Gesetze
für
die
Erbringung
ihrer
Leis
-
tungen
grundsätzlich
in
eigener
Verantwortung
direkt
gegenüber
dem
Reiseteilnehmer.
An
Bergbesteigungen,
Wanderungen,
Radtouren,
Flussfahrten
und
anderen
Sportaktivitäten
sowie
Unternehmungen,
die
mit
besonderen
Risiken
verbunden
sind,
nimmt
der
Reiseteilnehmer
auf
eigenes Risiko teil.
9. Pass, Visa, Impfungen, Zoll
Mit
der
Buchungsbestätigung
erhalten
Sie
Angaben
zu
den
Pass-
und
Visavorschriften
sowie
zu
den
Gesundheitsvorschriften,
die
für
die
Reise
und
den
Aufenthalt
zu
beachten
sind.
Für
das
Einhalten
der
vorgeschriebenen
Pass-,
Visa-,
Zoll-,
Devisen-
und
Gesundheitsbestimmungen
sind Sie allein verantwortlich.
10. Einzelzimmer
Gebuchte
Einzelzimmer
können
nicht
immer
garantiert
werden.
Ist
ein
bestätigtes
Einzelzim
-
mer
nicht
verfügbar,
so
hat
der
Reiseteilnehmer
Anspruch
auf
Rückerstattung
des
für
diese
Nacht bezahlten Zuschlages.
11. Beanstandungen, Reklamationen
Sollten
Sie
während
Ihrer
Reise
Anlass
zu
Beanstandungen
haben,
so
müssen
Sie
diese
unver
-
züglich
dem
Reiseleiter
und
oder
Leistungsgeber
bekannt
geben.
Diese
werden
sich
bemühen,
die
Mängel
möglichst
sofort
an
Ort
und
Stelle
zu
beheben,
sofern
dies
im
Einzelfall
möglich
ist.
Berechtigte
Ersatzansprüche
sind
spätestens
vier
Wochen
nach
der
Rückkehr
von
der
Reise
schriftlich Rishis Nepalreisen zu melden.
12. Ombudsmann
Vor
einer
eventuellen
gerichtlichen
Auseinandersetzung
können
Sie
den
unabhängigen
Ombudsmann
anrufen.
Der
Ombudsmann
ist
bestrebt,
bei
jeder
Art
von
Problemen
zwischen
Ihnen
und
dem
Reiseveranstalter
oder
dem
Reisebüro,
bei
dem
Sie
die
Reise
gebucht
haben,
eine
ausgewogene
und
faire
Einigung
zu
erzielen.
Adresse:
Ombudsmann
der
Schweiz.
Reise
-
branche, Postfach, 8801 Thalwil. Telefon 044/722 22 62. www.ombudsman-touristik.ch
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Ilanz/GR
14. Sonstiges
Im
Preis
enthaltene
Leistungen
sind
in
der
Ausschreibung
aufgelistet.
Irrtum
und
Preisänderun
-
gen vorbehalten.
Alle Angaben entsprechen dem Stand vom Dezember 2016